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von griechisch-lateinisch apot[h]ecarius, etwa „Krämer“ oder „Gewürzkrämer“,
als Betreiber einer apotheca - sind Pharmazeuten, die als Fachkräfte zur Abgabe von Arzneimitteln berechtigt sind.
Die gesetzliche Grundlage der pharmazeutischen Ausbildung in Deutschland bilden die Bundes-Apothekerordnung und die Approbationsordnung für Apotheker. Die Ausbildung beginnt mit dem Studium der Pharmazie an einer Universität. Es folgt für den zukünftigen Apotheker das Praktische Jahr (PJ).
Nach dem Ablegen des Dritten Staatsexamens kann die Approbation beantragt werden, die zur Ausübung des Apothekerberufs berechtigt.